Qualitätsmanagement (QM)

Der Träger gewährleistet durch seinen Geschäftsbetrieb die fachliche Qualität und die gebotene Quantität seiner Leistungen.

Es finden regelmäßige Fortbildungen der Mitarbeiter*innen, Dienstbesprechungen und Supervision durch eine externe Supervisor*in statt. Der Träger führt kontinuierlich eine interne Qualitätssicherung durch. Die geltenden Regelungen zum Sozialdatenschutz und die Verpflichtung zur Verschwiegenheit werden berücksichtigt.

Neben individuellen Fortbildungsangeboten für Mitarbeiter*innen versteht sich der Träger als lernende Organisation, in der Qualitäts- und Organisationsentwicklung als langfristiger und umfassender Prozess unter Partizipation der Mitarbeiter*innen gestaltet wird.

Gewaltschutzkonzept

Der Schutz des Kindeswohls ist seit Gründungsbeginn des Trägers konzeptionell fest verankert. Mit der Erweiterung des SGB VIII und der Neuaufnahme der §§ 8a und 72a wurde der Kinderschutzauftrag weiter bestärkt. Besonders im Fokus stehen präventive Maßnahmen, Komunikationsstrukturen sowie die verpflichtende Überprüfung der persönlichen Eignung von Mitarbeiter*innen.

Um den uns gesetzlich verankerten Pflichten nachzukommen und dem Recht der Kinder auf Schutz ihrer seelischen, geistigen und körperlichen Unversehrtheit Rechnung zu tragen, haben wir in Zusammenarbeit mit unseren Mitarbeiter*innen ein umfassendes Gewaltschutzkonzept für unseren Träger erarbeitet.

Beschwerdemanagement

Beschwerden werden als nützliche Hinweise zur Optimierung des bisherigen Verfahrens genutzt und der kritischen Reflexion von fachlichen Standpunkten verstanden. In diesem Sinne werden Beschwerden gegenüber dem sich Beschwerenden thematisiert und geklärt.

Datenschutz

Der Träger verpflichtet sich, bei der Durchführung seiner Aufgaben alle datenschutzrechtlichen Bestimmungen des SGB und der einschlägigen Datenschutzgesetze zu beachten und anzuwenden. Als rechtliche Grundlage dient § 61 Abs. 3 SGB VIII in Verbindung mit § 62ff SGB VIII.